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KFZ.-Schaden

Beim Kfz-Schaden unterteilt man in Haftpflicht- und Kaskoschäden (selbstverschuldet) und Teilkaskoschäden. Dabei werden die Ansprüche im Haftpflichtschaden vorgegeben gemäß § 249 Bürgerliches Gesetzbuch (Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.) Die Ansprüche im Kaskoschaden bzw. Teilkaskoschaden werden vertraglich in den AKB (allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung) geregelt.
Die Ansprüche, die dem Geschädigten bei einem Haftpflichtschaden zustehen, ergeben sich aus dem § 249 BGB sowie der Rechtsprechung. Der Geschädigte ist so zu stellen, als wäre das Schadensereignis nicht eingetreten. Das bedeutet auch, es besteht ein Anspruch auf das bestmögliche Reparaturergebnis. Bei einem Kaskoschaden hingegen wird nur das technisch Erforderliche ersetzt. Wenn sie einen Haftpflichtschaden haben, informieren Sie sich unter „weitere Informationen“.

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Was beim Kaskoschaden ersetzt wird und worauf man Anspruch hat, ergibt sich aus den vertraglich vereinbarten Leistungen. Diese weichen mittlerweile erheblich voneinander ab. Jede Versicherung hat ihren eigenen Versicherungsvertrag. Daher ist es erforderlich, dass man bei einem Kaskoschaden die Vertragsbedingungen kennt. Besonders kritisch ist hierbei, dass der Versicherungsnehmer kein Recht hat, auf Kosten der Versicherung, neutrale Hilfe einzuschalten, wie z.B. einen Sachverständigen oder einen Rechtsanwalt. In allen Versicherungsverträgen ist vorgegeben, dass von Seiten der Versicherung ein Sachverständiger nur bezahlt wird, wenn diese hierfür ihr Einverständnis gibt. Trotzdem hat der Versicherungsnehmer Möglichkeiten, sich gegen eine ungerechte Behandlung zu wehren. Sollten Sie einen Kaskoschaden haben, lesen Sie unbedingt unter „weitere Informationen“.

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 Die Leistungen können sich im Kaskofall  gravierend unterscheiden, je nachdem was vertraglich vereinbart wurde. Leider ist immer wieder zu beobachten, dass viele Versicherungsnehmer gar nicht wissen, was im Kaskofall von Seiten der Versicherung zu ersetzen ist.

Sie hatten einen Unfallschaden, und wissen nicht ob sie das Geld bekommen haben welches ihnen auch zustehen würde?

Sie haben die Möglichkeit ihren Schaden durch den Verein kostenlos überprüfen zu lassen ob der Schaden korrekt reguliert wurde oder ob Ihnen Schadenspositionen vorenthalten wurden.

Zum Beispiel sie haben bei einem Haftpflichtschaden das Fahrzeug in der Werkstatt reparieren lassen und keine weiteren Zahlungen von der Versicherung erhalten dann kann man davon ausgehen dass Ihnen 100-prozentig Schadenspositionen vorenthalten wurden.

Oder bei der fiktiven Abrechnung, (Schadensbetrag auszahlen lassen) werden oft Schadenspositionen auch in Kostenvoranschlägen oder Gutachten nicht korrekt berücksichtigt. Ganz besonders wichtig ist hierbei auch zu berücksichtigen dass es mittlerweile bei der fiktiven Abrechnung Änderungen in der Rechtsprechung des BGH gab sollte die Verjährung noch nicht eingetreten sein können die fehlenden Schadenspositionen noch geltend gemacht werden.

Dieses sind nur Beispiele Sie sollten auf jeden Fall einen Schaden durch den Verein kostenlos überprüfen lassen egal ob Haftpflicht oder Kaskoschaden. Sollte festgestellt werden dass Ihnen Schadenspositionen vorenthalten oder falsch berechnet wurden können wir im Nachhinein weitere Schritte abstimmen damit sie ihr Recht bekommen.

Sollten Sie Interesse an diesem Angebot haben füllen Sie bitte das anschließende Kontaktformular aus und senden uns dieses zu wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.