Jeder, der unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde, darf auf Kosten des Unfallgegners/-verursachers bzw. dessen Versicherung für die Schadenregulierung einen Anwalt mit der Durchsetzung seiner Ansprüche beauftragen. Dieses Recht sollte man auf keinen Fall verschenken! Denn es gibt viele Schadenpositionen, wie z. B. Unkostenpauschale, Mietwagen, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Nutzungsausfall, Beschaffungskosten für Ersatzfahrzeug, Prüfkosten für den neu angeschafften Ersatzwagen, An- und Abmeldekosten sowie weitere nicht unerhebliche Schadenpositionen. Von Seiten der Versicherung wird Ihnen niemand den Hinweis geben, welche Schadenpositionen Ihnen im Einzelnen zustehen. Auch sollte man die Höhe dieser zusätzlichen Schadenpositionen nicht von Seiten der Versicherung ermitteln lassen. Denn auch hier gibt es Spielräume, die von Seiten der Versicherung zu Ihren Ungunsten auslegt werden. Des Weiteren ist zu beachten, dass ein beauftragter Rechtsanwalt auch den kompletten Schriftverkehr für den Geschädigten übernimmt. Außerdem übermittelt er auch nur die Angaben an die gegnerische Versicherung, auf welche diese einen Anspruch hat. Wenn man diesen Anspruch nicht kennt, ist schnell ein Fehler begangen, der im Nachhinein nur schwer zu korrigieren geht. Besonders bei der Schilderung des Unfallhergangs ist schnell eine falsche Formulierung benutzt und die Versicherung hat somit Möglichkeiten, um den Schadenersatzanspruch zu kürzen oder gar abzulehnen. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie eventuell eine Teilschuld haben, können Sie in unserem Verein Mitglied werden und ohne Kostenrisiko einen Vereinssachverständigen und einen Vereinsrechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Nach Vorlage der Unterlagen beim Verein VOSB und einer kurzen Prüfung, wird Ihnen ein Sachverständiger für die Ermittlung der Schadenhöhe und ein Rechtsanwalt für die Durchsetzung Ihrer Schadenpositionen zur Seite gestellt. Das gilt natürlich auch, wenn Sie erst nach dem Unfall Mitglied im Verein werden.