Warum den Versicherungs Opferschutzbund ?
Nur gemeinsam sind wir stark, denn der Reiche hat das Recht in der Brieftasche.
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Immer auf dem aktuellen Stand
Die richtige Technik macht es aus
Wissen ist Macht
Die Gesundheit und Pflege ist Wichig
Nicht alles gefallenlassen, gemeinsam sind wir stark
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Der Verein versucht die Zusammenarbeit zwischen Werkstätten, Rechtsanwälten und Sachverständigen zu vertiefen und zu vereinfachen. Dabei ist es Aufgabe des Vereins, den Werkstätten die Vorteile einer engen Zusammenarbeit aufzuzeigen.
Da derzeit auch Werkstattrechnungen im Haftpflicht- und auch im Kaskoschadenfall unberechtigterweise gekürzt werden, ist es für den Verein wichtig, den Werkstätten bei der Geltendmachung ihrer Rechnung gegenüber der Versicherung zu unterstützen. In diesen Fällen werden wir den Werkstätten Wege zeigen, um an das ihnen zustehende Geld zu kommen.
Der Verein beabsichtigt, eine umfangreiche Datenbank mit Urteilen vom Amtsgericht bis hin zum Bundesgerichtshof anzulegen. Die Datenbank soll den Anwälten helfen, sich darüber zu informieren, wie sich die Rechtsprechung an den einzelnen Gerichtsstandorten, bis hin zu einzelnen Dezernaten, zu bestimmten Themen verhält.
Da es die Versicherungswirtschaft geschafft hat, die Werkstätten zu überzeugen, dass die Schadensregulierung (Bezahlung der Rechnung) bei Einschaltung eines Rechtsanwalts länger dauert, wird der Verein versuchen, die Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwälten, Sachverständigen sowie Werkstätten zu fördern.
Ziel des Vereins ist, die Zusammenarbeit der Sachverständigen zu verbessern. Hierbei sind nicht nur die Kfz Sachverständigen gemeint sondern alle, die mit der Versicherungswirtschaft zu tun haben. Darunter fallen zum Beispiel auch Sachverständige für Gebäude- und Hausratschäden, aber auch im Bereich der Medizin.
Da wir uns noch in der Aufbauphase befinden, ist unser Leistungsangebot noch beschränkt.
Jeder, der einen Unfallschaden (Haftpflichtschaden) hatte, wo der Schaden ohne Gutachten repariert wurde oder ein Gutachter von Seiten der Versicherung beauftragt wurde, kann in diesem Schadensfall zwecks Prüfung, ob auch alle ihm zustehenden Schadenspositionen ausgeglichen wurden, an den Verein senden. In diesen Fällen wird oft keine Wertminderung beziehungsweise eine zu geringe Wertminderung berücksichtigt. Auch die Unkostenpauschale wird gerne vergessen, weil diese nicht beantragt wurde.